Mitgliedschaft

Die Statuten des Vereins können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden: STATUTEN

Bedingungen für die Mitgliedschaft beim Verein „Jazzwerkstatt Poysdorf“

  1. Ordentliche Vereinsmitglieder sind jene Personen, die die Bedingungen für die Mitgliedschaft beim Verein “Jazzwerkstatt Poysdorf“ anerkannt haben, den Mitgliedsbeitrag von € 10,– auf das Vereinskonto eingezahlt haben und deren Aufnahme als Mitglied durch den Vereinsvorstand bestätigt wurde.
  2. Die Mitgliedschaft gilt ein Jahr ab Einzahlungsdatum und kann nach Rücksprache mit dem Verein jahresweise verlängert werden. Geschieht dies nicht, endet die Mitgliedschaft automatisch nach einem Jahr nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages.
  3. Die Gebühr für die Teilnahme am einwöchigen Jazzworkshop ist für Vereinsmitglieder ermäßigt.
  4. Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen des Vereinsvorstandes Folge zu leisten. Der Verein “Jazzwerkstatt Poysdorf” ist berechtigt, die Mitgliedsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.
  5. Das Mitglied verpflichtet sich, dem Verein “Jazzwerkstatt Poysdorf” jede Änderung der bei der Anmeldung als Mitglied gemachten Angaben – insbesondere Namensänderungen, Wohnsitzwechsel oder Änderung der Kontaktdaten – unverzüglich schriftlich bekanntgeben. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, gelten Schriftstücke des Vereins “Jazzwerkstatt Poysdorf” gegenüber dem Mitglied als zugegangen, wenn die Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Mitglieds durchgeführt worden ist.
  6. Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  7. Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich nicht unterbrochen werden.
  8. Die Rückzahlung eines entrichteten Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich. Der Verein stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung.
  9. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Vereinsvorstand aus wichtigem Grund.
    1. Bei Nichtzahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens einem Monat.
    2. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung von Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
  10. Ergänzungen und Änderungen der Vertragsbedingungen durch das Mitglied sind nicht möglich.
  11. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, davon kann nur schriftlich abgegangen werden.